Ich übersetze nach dem Muttersprachenprinzip aus meinen Kompetenzsprachen:
Hierbei können Sie sich selbstverständlich zu 100 % auf meine Vertraulichkeit und Diskretion bei der Abwicklung Ihrer Übersetzung verlassen.
Als vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer bin ich bundesweit zur Sprachübertragung für gerichtliche und behördliche Zwecke berechtigt. Hierbei unterliege ich selbstverständlich den gesetzlichen Berufspflichten der Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit bei der Erfüllung der Übersetzungsaufträge.
Meine Arbeit richtet sich hierbei nach den Vorschriften des Sächsischen Dolmetschergesetzes (SächsDolmG).
Sie möchten Flyer, Imagebroschüren oder Briefe in großer Auflage drucken oder haben eine wichtige Veröffentlichung vor sich? Manchmal muss einfach alles stimmen. Mit einem Lektorat vom qualifizierten Fachübersetzer sind sie hierbei auf der sicheren Seite.
Selbstverständlich biete ich Ihnen mein Lektorat in allen meinen Kompetenzsprachen an. So können Sie sich sicher sein, dass Ihr Text den gewünschten Effekt erzielt.